Sie können Ihre gewünschte Gesellschaft bequem und unverbindlich über unsere Website vormerken. Alternativ stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung – unser kompetentes Team unterstützt Sie gerne bei der Wahl einer passenden Gesellschaft inklusive geeignetem Kontomodell.
Im nächsten Schritt senden wir Ihnen per E-Mail alle relevanten Informationen zu. Dazu zählen die Eckdaten der Gesellschaft sowie unser Fragebogen.
Für die Abwicklung des Kaufs benötigen wir den vollständig ausgefüllten Fragebogen von Ihnen. Zudem ist der Kaufpreis zu begleichen oder entsprechend abzusichern.
Sollten Sie sich später gegen die Nutzung der Gesellschaft entscheiden, kann die Vormerkung selbstverständlich ohne Kosten storniert werden.
Ablauf und Details
zum Kauf einer Vorratsgesellschaft

Ablauf zum Kaufabschluss

Begleichen Sie den Kaufpreis unkompliziert im Voraus durch eine direkte Zahlung an uns. Die hierfür notwendigen Zahlungsinformationen erhalten Sie zusammen mit unserer Reservierungsbestätigung per E-Mail.
Als weitere Möglichkeit besteht die Hinterlegung des Kaufpreises auf einem Anderkonto bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt.
Wir bieten Ihnen je nach Gesellschaftsform unterschiedliche Zahlunsmethoden an. Umsatzsteuer fällt gemäß § 4 Nr. 8f UStG nicht an.


Sie vereinbaren selbst einen Notartermin zur Beurkundung des Kaufvertrags sowie zur Unterzeichnung der Anmeldung zum Handelsregister bei einem Notar Ihrer Wahl. Falls die Beurkundung bei einem Notar unserer Wahl stattfinden soll, bieten wir Ihnen an, persönlich am Beurkundungstermin teilzunehmen.
Etwaige Anpassungen am Gesellschaftsvertrag besprechen und klären Sie direkt mit dem zuständigen Notariat.
Nachdem der Kaufpreis beglichen oder entsprechend abgesichert wurde, übersenden wir die Veräußerungsunterlagen an Sie oder das von Ihnen genannte Notariat.
Die für die Beurkundung erforderliche Vollmacht erhält der Notar bereits vorab per E-Mail, sodass die Beurkundung ohne Verzögerung erfolgen kann. Im Anschluss an den Beurkundungstermin meldet der Notar die Änderungen beim Handelsregister an. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie unmittelbar und ohne Haftungsrisiken voll handlungsfähig.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Eine Vorratsgesellschaft ist eine bereits gegründete und im Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die bislang keine operative Geschäftstätigkeit ausgeübt hat. Sie kann von einem Käufer sofort übernommen und unmittelbar genutzt werden.
Sie bietet damit rechtliche Sicherheit und Zeitersparnis, da der aufwendige Gründungsprozess von bis zu 2 Monaten, bereits abgeschlossen ist.
Die Mindesteinlage für das Stammkapital bei einer Vorrats GmbH beträgt 25.000 €, welches bei der hier angebotenen GmbH vollständig eingezahlt wurde und mit der Gesellschaft übertragen wird. Bei einer Vorrats UG beträgt das Stammkapital mindestens 1 € und wird ebenfalls mit der Gesellschaft übertragen. Das Stammkapital befindet sich endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführung der Gesellschaft.
Die GmbH und die UG entsteht mit der Eintragung im Handelsregister. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Haftung der Gesellschafter auf das Stammkapital beschränkt ist. Bis dahin haften alle zukünftigen Gesellschafter persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen.
Wir bieten nur Gesellschaften an, die ordnungsgemäß gegründet wurden, so dass die Haftung beim Verkauf immer beschränkt ist.
Die Gründung einer GmbH oder UG erfolgt immer notariell. Das bedeutet, dass vor einem Notar der Gesellschaftsvertrag unterschrieben werden muss und dass der oder die Geschäftsführer bestellt werden. Später meldet der Notar die Gründung beim Handelsregister an.
Allerdings muss der Geschäftsführer, bevor der Notar die Anmeldung beim Handelsregister veranlasst, ein Geschäftskonto eröffnen und die Gesellschafter müssen das Stammkapital entsprechend den bei der Gründung getroffenen Vereinbarungen einzahlen. Dabei ergibt sich die Schwierigkeit, dass viele Banken erst dann Konten eröffnet, wenn die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Diese Banken scheiden vorab aus, da die Eröffnung des Kontos und die Einzahlung des Kapitals vor der Eintragung zwingend erforderlich ist.
Die jetzt noch verbliebenen Banken müssen, bevor sie ein Konto eröffnen, prüfen, wer ihr neuer Kunde wird (KYC Prüfung - know your customer). Sie müssen umfangreiche Informationen über die beteiligten Personen, deren wirtschaftliche Stellung und teilweise auch die betroffenen Länder einholen. Hier kommt es häufig nach mehreren Wochen zur Ablehnung des Antrags auf Kontoeröffnung, ohne dass der Kunde eine Begründung erhält. Dann muss er diesen Prozess bei der nächsten Bank wiederholen.
Wenn diese Schwierigkeiten überwunden sind und sich das Stammkapital auf dem Bankkonto der Gesellschaft befindet, kann dies dem Notar mitgeteilt werden und der Notar reicht die Urkunden zur Eintragung im Handelsregister ein. Hier erfolgt die Eintragung häufig in einer Zeit zwischen 2 und 12 Wochen nach der Einreichung der Unterlagen. Mit der Eintragung ist die Haftung der neuen Gesellschaft beschränkt.
Beim Kauf einer Gesellschaft wurden diese Schritte vorab bereits durchgeführt, so dass die Gesellschaft sofort tätig werden kann - selbstverständlich mit beschränkter Haftung.
Nein, das Stammkapital einer Vorratsgesellschaft ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vollständig eingezahlt sein, bevor die Gesellschaft rechtsfähig ist. Der Kauf einer Vorratsgesellschaft umfasst daher immer das eingezahlte Stammkapital plus die Verkaufsprovision für die bereits bestehende Gesellschaft. Eine Übernahme ohne Stammkapital ist rechtlich nicht zulässig.
Das Transparenzregister ist ein zentrales Register in Deutschland, das Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Gesellschaften sammelt.
Das Register dient dazu, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und sonstige illegale Praktiken zu verhindern, indem es die Eigentumsverhältnisse von Firmen transparent macht. Jede GmbH oder UG und auch Vorratsgesellschaft, ist gesetzlich verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister einzutragen und aktuelle Änderungen zu melden.
Bei unseren Vorratsgesellschaften sind die aktuellen wirtschaftlich Berechtigten bereits im Transparenzregister eingetragen. Mit dem Kauf einer Vorratsgesellschaft ändern sich diese Berechtigten, daher müssen die neuen Eigentümer ebenfalls dem Register gemeldet werden. Um Verzögerungen oder Probleme bei der Eröffnung oder Anpassung von Bankkonten zu vermeiden, sollte die Meldung möglichst zeitnah erfolgen.
KYC steht für „Know Your Customer“ – auf Deutsch „Kenne deinen Kunden“. Es handelt sich dabei um eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung zur Identifikation von Kunden, die vor allem bei Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern durchgeführt wird. Ziel ist es, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Wirtschaftskriminalität zu verhindern. Bevor ein Konto eröffnet oder eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird, muss geprüft werden, wer der Kunde ist, wie das Geschäftsmodell aussieht und woher die Gelder stammen.
Die Prüfung umfasst bei natürlichen Personen z. B. Name, Geburtsdatum, Wohnsitz und Beruf, bei juristischen Personen Angaben zur Gesellschaft, Branche, Eigentümerstruktur und den wirtschaftlich Berechtigten.
Auch beim Kauf einer Vorratsgesellschaft müssen die gleichen Prüfungen durchgeführt werden, wenn ein Bankkonto übernommen werden soll. Da sich die wirtschaftlich Berechtigten ändern, führt die Bank bei der Umschreibung des Kontos eine komplette KYC-Prüfung durch, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
