Vorrats UG mit oder ohne Bankkonto
Warum eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kaufen?
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bietet einen einfachen und kostengünstigen Einstieg in die Selbstständigkeit. Ein großer Vorteil ist die beschränkte Haftung: Sie haften nur mit dem Stammkapital der Gesellschaft – bereits ab 1 Euro.
Im Vergleich zur GmbH ist kein hohes Stammkapital erforderlich. Das macht die UG besonders attraktiv für Gründerinnen und Gründer, die schnell und mit geringem finanziellen Aufwand starten möchten.
Als Geschäftsführer Ihrer UG sind Sie Angestellter des Unternehmens und können Ihr Gehalt im Wesentlichen selbst festlegen – unter Beachtung der gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben.
Ein weiterer Vorteil: Einbehaltene Gewinne werden zu den günstigen Steuersätzen für Kapitalgesellschaften versteuert, zum Beispiel mit 15 % Körperschaftsteuer.
Eine Unternehmergesellschaft (UG) als Vorratsgesellschaft
Stammkapital und Rücklagenpflicht bei einer UG
Der Gesellschafter und die Geschäftsanteile bei einer UG
Steuern & Besteuerung einer Vorrats UG
Beschränkte Haftung bei einer UG
Übernahmefähiges Bankkonto bei der Vorrats UG
Vorratsgesellschaft kaufen – sofort startklar
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Eine Vorratsgesellschaft ist eine bereits gegründete und im Handelsregister eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die bislang keine operative Geschäftstätigkeit ausgeübt hat. Sie kann von einem Käufer sofort übernommen und unmittelbar genutzt werden.
Sie bietet damit rechtliche Sicherheit und Zeitersparnis, da der aufwendige Gründungsprozess von bis zu 2 Monaten, bereits abgeschlossen ist.
Die Gründung einer GmbH oder UG erfolgt immer notariell. Das bedeutet, dass vor einem Notar der Gesellschaftsvertrag unterschrieben werden muss und dass der oder die Geschäftsführer bestellt werden. Später meldet der Notar die Gründung beim Handelsregister an.
Allerdings muss der Geschäftsführer, bevor der Notar die Anmeldung beim Handelsregister veranlasst, ein Geschäftskonto eröffnen und die Gesellschafter müssen das Stammkapital entsprechend den bei der Gründung getroffenen Vereinbarungen einzahlen. Dabei ergibt sich die Schwierigkeit, dass viele Banken erst dann Konten eröffnet, wenn die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Diese Banken scheiden vorab aus, da die Eröffnung des Kontos und die Einzahlung des Kapitals vor der Eintragung zwingend erforderlich ist.
Die jetzt noch verbliebenen Banken müssen, bevor sie ein Konto eröffnen, prüfen, wer ihr neuer Kunde wird (KYC Prüfung - know your customer). Sie müssen umfangreiche Informationen über die beteiligten Personen, deren wirtschaftliche Stellung und teilweise auch die betroffenen Länder einholen. Hier kommt es häufig nach mehreren Wochen zur Ablehnung des Antrags auf Kontoeröffnung, ohne dass der Kunde eine Begründung erhält. Dann muss er diesen Prozess bei der nächsten Bank wiederholen.
Wenn diese Schwierigkeiten überwunden sind und sich das Stammkapital auf dem Bankkonto der Gesellschaft befindet, kann dies dem Notar mitgeteilt werden und der Notar reicht die Urkunden zur Eintragung im Handelsregister ein. Hier erfolgt die Eintragung häufig in einer Zeit zwischen 2 und 12 Wochen nach der Einreichung der Unterlagen. Mit der Eintragung ist die Haftung der neuen Gesellschaft beschränkt.
Beim Kauf einer Gesellschaft wurden diese Schritte vorab bereits durchgeführt, so dass die Gesellschaft sofort tätig werden kann - selbstverständlich mit beschränkter Haftung.
Nein, das Stammkapital einer Vorratsgesellschaft ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vollständig eingezahlt sein, bevor die Gesellschaft rechtsfähig ist. Der Kauf einer Vorratsgesellschaft umfasst daher immer das eingezahlte Stammkapital plus die Verkaufsprovision für die bereits bestehende Gesellschaft. Eine Übernahme ohne Stammkapital ist rechtlich nicht möglich.
Das Transparenzregister ist ein zentrales Register in Deutschland, das Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Gesellschaften sammelt.
Das Register dient dazu, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und sonstige illegale Praktiken zu verhindern, indem es die Eigentumsverhältnisse von Firmen transparent macht. Jede GmbH oder UG und auch Vorratsgesellschaft, ist gesetzlich verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister einzutragen und aktuelle Änderungen zu melden.
Bei unseren Vorratsgesellschaften sind die aktuellen wirtschaftlich Berechtigten bereits im Transparenzregister eingetragen. Mit dem Kauf einer Vorratsgesellschaft ändern sich diese Berechtigten, daher müssen die neuen Eigentümer ebenfalls dem Register gemeldet werden. Um Verzögerungen oder Probleme bei der Eröffnung oder Anpassung von Bankkonten zu vermeiden, sollte die Meldung möglichst zeitnah erfolgen.
KYC steht für „Know Your Customer“ – auf Deutsch „Kenne deinen Kunden“. Es handelt sich dabei um eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung zur Identifikation von Kunden, die vor allem bei Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern durchgeführt wird. Ziel ist es, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Wirtschaftskriminalität zu verhindern. Bevor ein Konto eröffnet oder eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird, muss geprüft werden, wer der Kunde ist, wie das Geschäftsmodell aussieht und woher die Gelder stammen.
Die Prüfung umfasst bei natürlichen Personen z. B. Name, Geburtsdatum, Wohnsitz und Beruf, bei juristischen Personen Angaben zur Gesellschaft, Branche, Eigentümerstruktur und den wirtschaftlich Berechtigten.
Auch beim Kauf einer Vorratsgesellschaft müssen die gleichen Prüfungen durchgeführt werden, wenn ein Bankkonto übernommen werden soll. Da sich die wirtschaftlich Berechtigten ändern, führt die Bank bei der Umschreibung des Kontos eine komplette KYC-Prüfung durch, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

